Vorsorgekuren - Die ambulante oder stationäre Kur

Unter welchen Umständen kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen für die Kosten von Kuren der Patienten auf?

Sollte eine ambulante Behandlung eines Patienten, der Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, nicht möglich sein, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die stationäre Kur. Dabei werden die Behandlungen in anerkannten Kurorten durchgeführt. Somit bleiben dem Patienten alle Kosten rund um die Kur: Die Unterkunft und die Verpflegung muss der Versicherte selbst tragen – und auch organisieren. Beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an diesen Kosten, werden es höchstens 13 Euro pro Tag. Wird ein chronisch krankes Kleinkind zur Kur zugelassen und bringt einen Erwachsenen Menschen mit, werden diese Kuren mit täglich 21 Euro bezuschusst. Die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen legen die Bezuschussung für Kuren in ihren Satzungen fest.

Wird eine ambulante Kur nötig, kann sich der Kassenpatient den Termin, die Unterkunft und den Ort selbst aussuchen. Dafür sollte ein Kurarzt aufgesucht werden, der sich dann für die Koordination der Behandlung verantwortlich zeigt und der gesetzlichen Krankenversicherung den benötigten Kurbericht schreibt.

Die ambulante Kur kann auch in Form einer Kompaktkur stattfinden. Dies ist eine Präventionsmaßnahme, um beispielsweise Herzinfarktgefährdeten durch Bluthochdruck zu helfen, ihr Risiko zu senken. Bis zu 15 Teilnehmer werden in einer Gruppe zusammenfinden, um durch Training, Beratung und Behandlung die Kompaktkur zu durchlaufen.

Die Voraussetzung für die Genehmigung einer stationären Vorsorgekur bei Erwachsenen durch die gesetzliche Krankenkasse ist, dass der Patient so unmobil ist, dass er nicht an einer ambulanten Kur teilnehmen kann. Oder eine bereits durchlaufene ambulante Kur war nicht erfolgreich. Medizinisch-fachliche Einrichtungen, die ständig unter ärztlicher Aufsicht stehen und daneben über entsprechend geschultes Personal sowie über die technische Ausstattung verfügen, sind für die Kuren zugelassen. Physikalische Therapien (Krankengymnastik, Bäder oder Massagen, Sport-, Funktions-, Verhaltens- und Entspannungstherapien oder Ernährungsberatung) werden in einer Kur ausgeführt und ein Vorsorgeplan wird erstellt.