Verhütung von Krankheiten
Eine enorm breite Palette an Präventionsmaßnahmen steht den GKV-Versicherten zur Verfügung – man muss es nur wissen!
Kinder zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr können an der Zahnfrüherkennung der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen. Dazu gehört auch eine Ernährungs- und Mundhygieneberatung. Sollte ein erhöhtes Kariesrisiko bei dem Kind bestehen, werden die Vorsorgeuntersuchungen bis ins sechste Lebensjahr ausgedehnt.
Zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, zwei Mal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung zu nutzen. Dabei werden die Zähne und das Zahnfleisch sowie der Zahnschmelz kontrolliert. Eine Beratung zur Mundhygiene ist wieder inklusive. Alle zahnärztlichen Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung und auch alle, die ohne Zutun der GKV stattgefunden haben, sollten von Kindheitstagen an in das Bonusheft übernommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Kassenanteil für einen Zahnersatz auf 65 Prozent erhöht wird.
Alle Kassenpatienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird. Auch diese Untersuchungen sind unbedingt ins Bonusheft (erhältlich bei den Zahnärzten) einzutragen, um im Falle eines Zahnersatzes seinen Eigenanteil von 50 Prozent auf 35 Prozent zu senken.
Auch die Parodontitis-Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse teilweise übernommen – für eine Zahnreinigung beim Zahnarzt (nicht im Kosmetikstudio, welches das auch anbietet!) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwei Mal pro Jahr einen Zuschuss von 13 Euro.
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