Der Gesundheits-Check
Eine enorm breite Palette an Präventionsmaßnahmen steht den GKV-Versicherten zur Verfügung – man muss es nur wissen!
Schon in der Schwangerschaft beginnen die Vorsorgeuntersuchungen der Säuglinge und der Mütter, denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen, frühzeitig mögliche Krankheiten zu erkennen. Alle Untersuchungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Weiterhin werden kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Säuglinge angeboten, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese sollten gesetzlich Krankenversicherte unbedingt in Anspruch nehmen. Zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr stehen Kindern außerdem zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu.
Auch Kinder und Jugendliche, die zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr liegen, haben einen Anspruch auf zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und alle halbe Jahre genutzt werden sollten. Erwachsene haben einmal jährlich einen Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung.
Haben Frauen das 20. und Männer das 45. Lebensjahr erreicht, beginnen die Vorsorgeuntersuchungen auf die Krebsfrüherkennung, die einmal jährlich von den Krankenkassen übernommen werden. Mit Beginn des 36. Lebensjahres gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, dass man alle zwei Jahre zu einem „Gesundheits-Check“ gehen kann. Auch dieser wird von den GVK übernommen und prüft, ob Herz-Kreislauf-, Nieren oder Diabetes-Erkrankungen vorliegen. Weiterhin hat man Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, ebenfalls alle zwei Jahre, ebenfalls komplett von der GKV übernommen.
Ab dem 50. Lebensjahr hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch darauf, den Stuhl auf Blutspuren untersuchen zu lassen. Dasselbe gilt für Menschen ab dem 56. Lebensjahr, die zwischen der Stuhlprobe oder der Dickdarmspiegelung wählen können. Zweites kann alle zehn Jahre kostenfrei wiederholt werden. Sämtliche Krebsvorsorgeuntersuchungen beziehen sich auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Zu den Untersuchungen erfolgen noch verpflichtende Beratungen, die ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Menschen mit geistigen Behinderungen sind von dieser Beratungspflicht ausgenommen. Ihnen könne die Vorsorgeuntersuchung nicht zugemutet werden, äußern sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. Das gilt auch für jene Versicherte, die bereits an einer dieser Krankheiten leiden.
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