Früherkennungsuntersuchung / Erweiterte Früherkennung

Die Früherkennung ist ein wichtiges Thema, denn dadurch können Menschenleben erhalten und Kosten gespart werden.

Generell sind alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt sind. Allen Frauen mit dem Beginn des 20. Lebensjahres und allen Männern mit dem Beginn des 45. Lebensjahres stehen außerdem Vorsorgeuntersuchungen und damit Präventionen gegen Krebs zu. Einmal im Jahr werden Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Dabei sollen übrigens mithilfe des Nationalen Krebsplanes die Leistungen für die Früherkennung und auch für die Versorgung von Krebs deutlich verbessert werden. Die Strukturen der Versorgung und die Arzneimittel-Therapie effizienter zu gestalten, ist das Ziel dieses Vorhabens. So können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr kostenfrei eine Hautuntersuchung vornehmen lassen, um sich vor Hautkrebs zu schützen. Sämtliche daraus entstehende Kosten werden ohne jeglichen Selbstbehalt von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Auch die Praxisgebühr fällt dabei weg, weil es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt.

Alle zwei Jahre haben allerdings Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr auch einen Anspruch auf alle Vorsorgeuntersuchungen, die Herz-Kreislauf-, Nieren- oder auch Zuckerkrankheiten betreffen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Eine genaue Aufstellung aller Vorsorgeuntersuchungen mit dem Lebensjahr und den geschlechterspezifischen Vorsorgeuntersuchungen erhalten die Versicherten bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.