Zahnärztliche Behandlung

Nach der Gesundheitsreform waren Zahnarztbehandlungen ein besonderes Streitthema. Wie ist das aber nun geregelt?

Zunächst sollte erwähnt sein, dass die Praxisgebühr für den Zahnarztbesuch unabhängig von einer Überweisung geleistet werden muss. Jedes Quartal werden für gesetzlich Krankenversicherte also bei Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen zehn Euro Praxisgebühr fällig. Auch das Hausarztmodell schützt davor nicht.

Alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen werden allerdings von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – bis auf den normalen Selbstbehalt von zehn Prozent, mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro. Steht ein konkreter Befund bei dem gesetzlich versicherten Patienten fest, also beispielsweise eine Lücke durch einen fehlenden Zahn, die aufgefüllt werden muss, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung gemäß ihres Leistungskataloges einen festen Zuschuss. Dieser orientiert sich immer an dem Befund; unabhängig also davon, welche Methode der Patient für sich auswählt.

Die medizinisch notwendigen Pauschalen werden geleistet und alles, was darüber hinaus geht, muss der Patient aus eigener Tasche finanzieren. Daher sollte man sich unbedingt vorher eine Kosten- und Leistungsaufstellung vom Zahnarzt geben lassen und eine Beratung bei der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen, damit diese Auskunft geben kann, welche Leistungen davon im Leistungskatalog enthalten sind.

Bei einem Zahnersatz leistet die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Kosten, die medizinisch notwendig sind. Extrawünsche eines Patienten, die Mehrkosten verursachen, muss der Patient selbst tragen. Führt ein Versicherter regelmäßig sein Bonusheft und kann nachweisen, dass er alle sechs Monate zur Untersuchung beim Zahnarzt war, erhöht sich der Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen auf höchstens 65 Prozent. Die Eigenbeteiligung liegt also bei mindestens 35 Prozent.

Für jene Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich für höherwertige Behandlungsmethoden entscheiden wollen, die Kosten dafür aber nicht allein tragen wollen, empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Hier hat man die Wahl zwischen die Zahnzusatzversicherungen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherungen.