Schwangerschaft und Geburt

Mutterschaftsvorsorge, Geburt und künstliche Befruchtung – was wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Die Schwangerschaft wird begleitet durch medizinische und ärztliche Maßnahmen, die als Mutterschaftsvorsorge bezeichnet werden. Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen, die in diese Mutterschaftsvorsorge gemäß den Mutterschaftsrichtlinien fallen, werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die Kosten dafür gehen aus den dafür vorgesehenen Tarifen hervor. Sowohl die gynäkologischen Praxen, als auch die gesetzlichen Krankenversicherungen haben weitere Auskünfte, welche Leistungen dies inkludiert.

Der künstlichen Befruchtung geht eine Untersuchung voran, in der festgestellt wird, welche Ursachen für die Kinderlosigkeit bestehen. Diese Untersuchung wird von der GKV übernommen. Bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen haben verheiratete Paare echte Vorteile, denn jene Paare, die in „wilder Ehe“ miteinander leben, werden in der Regel die Kosten der künstlichen Befruchtung selbst tragen müssen. Allerdings lohnt es sich, bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzufragen, denn im Einzelfall kann auch für eine Kostenübernahme entschieden werden.

Für die Medikamente, die aus einer hormonellen künstlichen Befruchtung entstehen, und für höchstens drei Behandlungen der künstlichen Befruchtung kommt die gesetzliche Krankenkasse für 50 Prozent der Kosten auf. Ohne hormonelle Behandlung zahlt die Krankenkasse sogar 50 Prozent von bis zu acht Behandlungen für die künstliche Befruchtung und für die daraus folgenden Medikamente. Sollen Samen eines Spenders eingesetzt werden, so müssen die entstehenden Kosten von dem Versicherten getragen werden.

Bei einigen Behandlungsmethoden der künstlichen Befruchtung (IVF und ICSI) wird häufig eine dritte Behandlung nicht mehr bezahlt, wenn nach den ersten beiden Versuchen keine Eizelle im Glas befruchtet werden kann. Die zu geringen Erfolgsaussichten veranlassen die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu, weitere Kosten nicht mehr, auch nicht teilweise, zu übernehmen. Weiterhin werden generell die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht übernommen, wenn die Samen von einem fremden Spender stammen. Das bedeutet für allein stehende Frauen, die sich ohne Mann ein Kind wünschen, dass sie die kompletten Kosten selbst zu tragen haben.