Psychotherapeutische Behandlung

Psychologische Erkrankungen sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Was unternimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Psychotherapie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und wird damit übernommen. Dabei legt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen fest, welche Methoden auf psychotherapeutischer Basis als Leistungsfall für die Krankenkassen anerkannt werden. So gehört beispielsweise die Verhaltenstherapie nebst der analytischen und der tiefenpsychologischen Psychotherapie zu allen derzeit anerkannten Möglichkeiten und Verfahren der jeweiligen Therapie. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Kosten einer notwendigen Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Eigentlich ist eine Überweisung vom Hausarzt seit 1999 nicht mehr nötig; jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte hat das so genannte Erstzugangsrecht. Allerdings ist es für Kassenpatienten von Vorteil, sich eine Überweisung geben zu lassen, um die zehn Euro Praxisgebühr einsparen zu können. Bis zu fünf Erstsitzungen, die eine Diagnose erlauben – so genannte probatorische Sitzungen – sind bei der Verhaltenstherapie von der gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen. Innert dieser Sitzungen kann das weitere Vorgehen der Verhaltenstherapie geklärt werden; welche Ziele hat der Patient, welche Probleme bestehen und welche Therapie ist sinnvoll, notwendig und vor allem erfolgversprechend? Was unabdingbar ist, ist die Prüfung, ob Patient und Therapeut sich vertrauen können, um eine der Genesung förderliche Beziehung zueinander aufzubauen.

Allerdings ist für diese Therapie eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Facharztes vorzulegen. Diese beurteilt den körperlichen Befund und nennt sich Konsiliarbericht. Die Therapie sollte also ganzheitlich erfolgen: Können psychische Probleme auf körperliche Angegriffenheit oder sonstige körperliche Ursachen zurückgeführt werden? Oder können körperliche Einschränkungen den Erfolg der Therapie beeinflussen? Dafür dient der Konsiliarbericht.

Ist dieser Bericht bei der gesetzlichen Krankenkasse vorliegend, kann die Kostenübernahme der Therapie beantragt werden. Solche Formulare findet der Versicherte in den meisten Praxen von Psychotherapeuten, die auch gerne beim Ausfüllen der Anträge helfen.