Krankenhausbehandlung

Eine Krankheit zwingt einen Patienten ins Krankenhaus – welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Für Krankenhausbehandlungen stehen dem Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Leistungen zu. Dabei bleibt ein Eigenbehalt von täglich zehn Euro für den Patienten. Bei teilstationärer oder ambulanter Behandlung entfällt der Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung gänzlich.

Dabei ist der Versicherte verpflichtet, das nächstgelegene, kostengünstige Krankenhaus auszuwählen. Angenommen, der Patient wählt sich ein anderes Krankenhaus aus, welches entfernter liegt und einen höheren Pflegesatz hat, wird der Patient die Differenz selbst tragen müssen. Ein Beispiel: Ein Patient hat die Möglichkeit, ins Krankenhaus A eingeliefert zu werden, welches täglich 150 Euro kostet. 140 Euro davon trägt die gesetzliche Krankenversicherung; den Selbstbehalt von zehn Euro täglich hat der Versicherte selbst zu übernehmen. Er möchte allerdings in ein Krankenhaus, von dem er persönlich mehr überzeugt ist, und wählt eines, welches nicht nur einige Kilometer weiter weg ist, sondern auch noch 200 Euro täglich kostet. Wieder zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich 140 Euro; die zehn Euro Selbstbehalt plus die 50 Euro Mehrkosten hat der Versicherte aus eigener Tasche zu bezahlen.

Jeder gesetzlich versicherte Patient hat allerdings die Möglichkeit, sich mit einer Krankenzusatzversicherung gegen diese Mehrkosten zu schützen. Ginge man dem Beispiel weiter nach, wäre ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt mit 420 Euro Selbstbehalt zu berechnen. Das ist für viele Menschen schon fast der halbe Verdienst, sodass sich eine Krankenzusatzversicherung für das Krankenhaustagegeld durchaus lohnt!