Heilmittel
Wozu werden Heilmittel eingesetzt? Werden denn Heilmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die nicht ärztlich sind. Das bedeutet, sie verhindern oder heilen Krankheitssymptome und tragen dazu bei, dass eine Verschlimmerung der Krankheit nicht stattfinden wird. Heilmittel können sein: Massagen oder andere physikalische Therapien, auch Krankengymnastik, Ergotherapie oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien. Dafür ist ein Rezept von einem Arzt notwendig, der eine Überweisung zum Spezialisten, also Ergotherapeut, Logopäde oder ähnliches, ausgibt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen solche medizinisch notwendigen Heilmittel, allerdings ist ein Selbstbehalt von 10 Prozent der Heilmitteltherapie zuzüglich einer Zahlung von zehn Euro pro Rezept nötig. Besteht eine Zuzahlungsbefreiung, gilt diese auch für Heilmittel, sodass der Selbstbehalt entfällt. Sämtliche Zuzahlungen werden direkt an die ausführende Stelle bezahlt, also im Falle von der Krankengymnastik an die Stelle, wo man die Krankengymnastik in Anspruch nimmt.
Dabei gibt es für die Heilmittel wieder eine Art Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, der beschreibt, welche Heilmittel für welche Erkrankungen nötig sind. Diese sind zusammengefasst in den so genannten Heilmittelrichtlinien. Die Heilmittelrichtlinien erklären auch die Schwere der Erkrankung, deren Art und die daraus folgende Schädigung. In der Praxis läuft das so ab, dass der Arzt ein Rezept für die Behandlung bei einem Therapeuten ausstellt. Dieser diagnostiziert dann die Ursache und mögliche Begleiterscheinungen sowie das Ziel. Mit diesem Gutachten kann man nun zu einem Krankengymnasten seiner Wahl gehen.
Alle Heilmittel, die in den Heilmittelrichtlinien festgehalten sind, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dazu gehören unter anderem Lymphdrainagen, Massagen oder Krankengymnastik. Eine detaillierte Aufstellung erhalten Versicherte bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Behandlung muss innerhalb von zehn Tage beginnen, nachdem das Rezept ausgestellt wurde, andernfalls verliert das Rezept seine Gültigkeit. Behandlungsunterbrechungen über einen längeren Zeitraum sorgen auch dafür, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert. Ebenfalls gelten hier Unterbrechungen von zehn Tagen. Heilmittel können bei medizinischer Unabdingbarkeit auch langfristig verordnet werden.
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