Häusliche Krankenpflege
Bevor der Weg in ein Pflegeheim gewählt wird, lässt sich über die häusliche Krankenpflege nachdenken – hilft die GKV?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, was häusliche Krankenpflege überhaupt meint: Sowohl die Grundpflege, die Behandlungspflege, als auch die Versorgung im Haushalt zählt dazu. Um einen Aufenthalt im Krankenhaus oder sogar im Pflegeheim gänzlich zu vermeiden oder wenigstens zu verkürzen, bietet sich die häusliche Krankenpflege an. Sind das die Gründe für die häusliche Krankenpflege, wird diese von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dabei wird ein vorläufiger Zeitraum von vier Wochen bei einem Krankheitsfall genehmigt; liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann diese Zeit auch verlängert werden. Darin enthalten sind Dienstleistungen für die Behandlung, also beispielsweise der Wechsel der Verbände, wenn dies der Genesung dient. Damit die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen erbringt, wird vorausgesetzt, dass keine Angehörigen oder sonstige Mitbewohner im Haushalt leben, die diese Pflege in dem Umfang übernehmen können, der für die Genesung vorausgesetzt wird.
Die häusliche Krankenpflege hat in der Regel im Haushalt des Versicherten zu erfolgen. Allerdings hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz diesen Begriff etwas ausgedehnt, damit unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden können: Auch in Form des betreuten Wohnens oder auch in Heimen kann die häusliche Krankenpflege genehmigt werden. Laut einem Urteil von 2004 stellt „Haushalt“ alles andere dar, was keine vollstationäre Pflege meint und wo man seiner eigenverantwortlichen Lebensführung nachgeht. Dazu gehören also Schlaf, Körperpflege und auch Ernährung. Dabei liegt es im Ermessen des Versicherten oder – bei Unmündigen – der Angehörigen, des Betreuers, inwieweit die Leistungen bezogen werden, wie der Haushalt einzurichten ist oder von wem die häusliche Krankenpflege erledigt werden soll.
Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder Bekannten sollte man ein Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren, denn auch die Pflege durch Angehörige oder durch Bekannte wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu bestimmten Sätzen übernommen, um diese zu entlasten.
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