Die Praxisgebühr

Wie ist die Praxisgebühr geregelt? Wer „verdient“ wirklich an der Praxisgebühr? Und was gibt es darüber zu wissen?

2004 hielt die Praxisgebühr Einzug in alle Praxen. In Höhe von zehn Euro müssen Patienten quartalsweise eine Gebühr an die Praxis entrichten, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Begriff „Praxisgebühr“ scheint verwirrend, denn richtiger Weise könnte man eher von einer Kassengebühr sprechen. Der Arzt zieht die Gebühr lediglich ein, leitet sie aber der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dabei wird das Geld nicht „übergeben“, sondern bei der Ärzteabrechnung von der Kassenärztlichen Vereinigung abgezogen.

Kein Arzt verdient an der Praxisgebühr; er lässt sich nur die Kosten, die ihm entstehen, durch den Patienten zurückerstatten. Versäumt ein Arzt den Einzug der Praxisgebühr, muss er dies selbst tragen, denn der Betrag wird dennoch vom Honorar abgezogen. Gutgeschrieben wird die Praxisgebühr also der gesetzlichen Krankenversicherung – die Ärzte agieren nur als „Eintreiber“.

Die Zahlung erfolgt quartalsweise bei Leistungsinanspruchnahme. Muss der Patient wiederholt im selben Quartal zum Arzt, wird sie nicht mehr fällig. Mittels einer Überweisung kann der Patient beim nächsten Arzt die Praxisgebühr sparen – ausgenommen sind Zahnärzte. Eine Patientin muss beispielsweise zum Gynäkologen und hat die Praxisgebühr bereits beim Hausarzt entrichtet. Durch eine Überweisung zahlt sie beim Gynäkologen keine Gebühr mehr. Ohne Überweisung wird der Betrag erneut fällig; einige lassen sich darauf ein, dass man die Überweisung auch nachreichen kann und dann die zehn Euro wiedererstattet bekommt.

Damit sollen unnötige Facharztbesuche reduziert werden. Fachärzte würden oft auch dann in Anspruch genommen, wenn der Hausarzt therapieren könne. Daher obliegt es nun dem Hausarzt, ob ein Facharzt konsultiert werden sollte. Geringverdiener mit einem Berechtigungsschein (erhältlich bei der GKV) zahlen keine Praxisgebühr. Weiterhin entfällt sie bei vielen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Welche darunter fallen, erfährt man bei der Krankenkasse. Die Praxisgebühr hat die Bürokratie weiter erhöht. Andererseits sind die Auslagen der Ärzte gesichert.