Neue / Alternative Heilverfahren und die gesetzlichen Krankenkassen
Oft werden vom Patienten alternative Heilmethoden bevorzugt – aber was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen und das Gesundheitswesen allgemein unterteilen den medizinischen Bereich in die so genannte Schulmedizin – oft ein abwertender Begriff, der erst mit der Entstehung der Alternativmedizin aufkam - und in die alternativen oder neuen Heilmethoden.
Auch als Alternativmedizin bezeichnet, werden Heilmethoden verwendet, die entweder einen Ersatz oder auch eine Erweiterung zur wissenschaftlich begründeten „Schulmedizin“ darstellen. Hierzulande sind in der Alternativmedizin die Homöopathie und die Akupunktur am weitesten verbreitet. In der Alternativmedizin wird oft ganzheitlich behandelt, was natürlich für Verwunderung bei wissenschaftlich agierenden Ärzten sorgt. Das bedeutet beispielsweise: Der Schulmediziner behandelt Kopfschmerzen mit einer Tablette, die Wirkstoffe enthält, die die Schmerzen in dem Moment lindern. Der Alternativmediziner behandelt den Kopfschmerz so, dass zuerst eine Ursachenanalyse gestellt wird. Gegen diese Ursache soll mit der Alternativmedizin dann vorgegangen werden, beispielsweise mithilfe von Akupunktur, sodass die Kopfschmerzen möglichst gar nicht mehr auftauchen. So können die Kopfschmerzen beispielsweise durch eine Nackenverspannung ausgelöst worden sein. Die Nackenverspannung wird gelöst, wodurch die Kopfschmerzen nicht mehr auftreten.
Hat der gemeinsame Bundesausschuss die alternativen oder neuen Heilmethoden bereits im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen, werden die Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst. Nur im Einzelfall kann darüber entschieden werden, ob die Behandlung von schulmedizinisch austherapierten Patienten auch dann übernommen werden kann, wenn diese Prüfung für den Leistungskatalog noch nicht durchgeführt wurde.
Das bedeutet im Endeffekt, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Leistungen für alternative oder neue Heilmethoden nicht übernehmen. Auf Kulanz können die gesetzlichen Krankenkassen einer Bezuschussung allerdings zustimmen.
|