Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
Mit welchen Zuzahlungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen im Leistungsfall rechnen?
Verschreibungspflichtige Medikamente werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Kinder unter 12 Jahren oder Patienten mit Entwicklungsstörungen bekommen für alle Medikamente, also auch nicht verschreibungspflichtige, bezahlt. Auch chronisch Kranke oder Schwerkranke erhalten unter bestimmten Bedingungen rezeptfreie Medikamente und Arznei kostenfrei. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine OTC-Ausnahmeliste für Ausnahmen festgelegt, bei welchen Krankheiten Arzneimittel mit oder ohne Verschreibungspflicht übernommen werden.
Wer volljährig ist – unabhängig von einer Familienversicherung – muss die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Eigenanteil mitfinanzieren. Das sind zehn Prozent der Kosten; mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Wenn die tatsächlichen Kosten unter fünf Euro liegen, zahlt der Versicherte diese also komplett – und auch nur den tatsächlichen Betrag. Es wurde eine Belastungsgrenze eingeführt, um die Patienten vor zu hohen Zuzahlungen zu schützen. Chronisch Erkrankte zahlen höchstens einen Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, alle anderen Patienten zahlen höchstens zwei Prozent ihres Jahresbrutto.
Chronisch Kranke erhalten einen so genannten Befreiungsausweis, der beim Arzt und in der Apotheke zur Abrechnung vorgelegt wird. Dieser befreit auch von der Praxisgebühr. Jedes Quartal wird die Praxisgebühr beim Besuch von Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Arzt fällig. Ausgenommen sind Krebs- und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbetreuung, Gesundheitsuntersuchungen und reine Schutzimpfungen. Leben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Haushalt, wurde auch hier ein Freibetrag pro Kind festgelegt, der derzeit bei 3.648 Euro liegt. Die Belastungsgrenze (also bei nicht chronisch Kranken zwei Prozent des Jahresbruttos) wird um diesen Betrag pro Kind verringert. Das heißt: Jahresbrutto liegt bei 24.000, ein Prozent = 240 Euro pro Jahr Eigenanteil. Mit einem Kind: 24.000 abzüglich 3.648 Euro = 20.352 Euro, ein Prozent = 203,52 Euro Eigenanteil.
ALG-II- und Sozialhilfeempfänger haben eine Belastungsgrenze des Regelsatzes vom Haushaltsvorstand. Seit 2006 können preiswerte Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden. Der Internetauftritt vom Bundesministerium für Gesundheit informiert weiterführend.
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