Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Krankheit

Wie fallen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Leistungsfall aus? Was kann der Versicherte erwarten?

Trotz der Leistungskürzungen in der GKV, sind viele Leistungen inklusive. Beispielsweise die Untersuchungen und Präventionen sowie viele Standardimpfungen. Auch Krankheiten, die chronisch, langwierig oder schwer sind, werden therapiert – inklusive Nachsorge. Dabei kann jeder Kassenpatient den Arzt frei wählen, wenn dieser Kassenarzt ist. Um Patient sein zu können, ist eine Quartals-Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Durch das Hausarztmodell kann man sich diese sparen; auch dadurch, dass man sich vom Hausarzt eine Überweisung zu weiterführenden Ärzten geben lässt.

Der Eigenanteil bei einem stationären Aufenthalt beträgt täglich zehn Euro, welcher für maximal 28 Tage zu leisten ist. Versicherte, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Zuzahlung befreit. Ein Mehrbettzimmer mit allgemeinen Pflegeleistungen gehört zum Standard.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden zum Großteil von der Kasse übernommen. Ein Eigenanteil von zehn Prozent, mindestens aber fünf Euro, höchstens zehn Euro, werden für den Patienten fällig. Dabei sind Potenz- und Verhütungsmittel ausgeschlossen. Krebsvorsorgeuntersuchungen werden in bestimmten Intervallen bei Männern ab dem 45., bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr übernommen.

Mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro pro Verordnung bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr werden medizinische Heilmitten (z. B. Krankengymnastik) übernommen. Verordnet der Arzt Hilfsmittel (Prothesen, Hörgeräte…) werden diese in ihrer einfachen Ausstattung, also in einer Grundausstattung, die mindestens nötig ist, mit einer Pauschale bezuschusst. Wird ein Rollstuhl angeschafft, der einige Extras besitzt, zahlt die Krankenkasse nur die Kosten für einen Rollstuhl, der nötig wäre. Für Kompressionsstrümpfe, Einlagen und Bandagen werden 20 Prozent Eigenanteil fällig.

Festzuschüsse gibt es für Zahnbehandlungen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten in der Regel alle Behandlungen zuzahlungsfrei. In ihrer Mobilität Eingeschränkte erhalten Fahrkostenzuschüsse. Psychotherapien werden bis zu einer Regelstundenanzahl erstattet. Alle weiteren Zuschüsse erfährt man im Leistungskatalog der GKV.