Heil- & Kostenplan für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz
Den Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt sollte man vor einer Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen.
So zumindest ein Rat des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei haben die gesetzlichen Krankenversicherungen die Pflicht, den Patienten zu beraten und über die Regelversorgung zu informieren. Die GKV prüft, welche Kosten für einen Zahnersatz entstehen und unterrichtet den Patienten über die Zuschusshöhe. Welche Kosten aus eigener Tasche zu tragen sind, erfährt der Versicherte ebenfalls.
Dabei entsteht ein Problem aus der Rechnungsprüfung: So sei eine routinemäßige Überprüfung nicht gewährleistet, weil die Regelsätze als Pauschale gelten. Die Krankenkassen haben keine Übersicht, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden und wie hoch die Rechnung ausfiel. In diesem Kostenplan des Zahnarztes muss der Steigerungssatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) nicht mehr ausgewiesen werden, sodass die Kostensteigerung aus den erbrachten Leistungen nicht mehr heraus gerechnet werden kann.
Einen in einem Festzuschuss festgelegten Kostenanteil übernimmt die GKV bei der Regelversorgung. Alle Mehrkosten muss der Patient tragen. Daher ist es unabdingbar, die Beratung der Krankenkassen vor der Zahnarztbehandlung zu beanspruchen. Prozentanteile wurden gestrichen, Festzuschüsse sind nun aktuell. Dabei wurden die Kosten statistisch analysiert und ein Mittelwert kalkuliert. Für den Patienten bedeutet dies, dass man mehr Wahlfreiheiten bekommt. Also der Krankenkassenzuschuss wird nicht von der Therapieart abhängig gemacht, sondern von der Diagnose. Die Behandlung kann der Patient frei wählen, weil es einen Festzuschuss für den Befund gibt. Fällt die Entscheidung beispielsweise auf ein Implantat, wird der Patient mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Härtefallregelungen (Zuschüsse für Geringverdiener) besitzen immer noch ihre Gültigkeit.
Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Wie ein Kostenvoranschlag ist dieser Plan zu betrachten. Dieser wird zur Krankenkasse eingereicht, um die Beratung und Genehmigung zu erhalten. 50 Prozent der Kosten sind im Festzuschuss festgehalten. Regelmäßige, nachweisbare Zahnarztbesuche steigern diesen auf 65 Prozent. Der Heil- und Kostenplan muss lückenlos und transparent aufgestellt sein.
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