Gesundheitsprogramme der gesetzlichen Krankenkassen
Seit der Gesundheitsreform vom Jahre 2007 bieten sich Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung Wahltarife.
Diese Möglichkeit der Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung hat den Hintergrund, dass der Gesetzgeber die Wettbewerbsfähigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhen wollte. Das bedeutet für die Versicherten, dass die Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen individueller angepasst werden können. Gewisse Leistungen und Bedingungen obliegen natürlich der Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen, aber in anderen Leistungen haben sie freie Hand. Eigentlich erzielte die Reform, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Möglichkeiten und Leistungen erweitern. Ob dies geglückt ist? Hier eine Aufstellung der möglichen Wahltarife:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind seit 2007 dazu verpflichtet, verschiedene Wahlmodelle zur Verfügung zu stellen: Disease-Management-Programme, Hausarztmodelle oder integrierte Versorgung, um nur drei Möglichkeiten zu nennen. Diese Leistungen siedeln sich zu den hochwertigen Wahltarifen an, was für die Versicherten bedeutet, dass er sich von Zuzahlungen oder der Praxisgebühr befreien lassen kann. Die Teilnahme an diesen Programmen ist für Versicherungsnehmer und Ärzte freiwillig.
Durch den Kostenerstattungstarif eröffnet sich für den gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, wie in einer Privatversicherung behandelt zu werden. Nimmt man die Leistungen in Anspruch, werden diese erst aus eigener Tasche bezahlt, um sie dann zurückerstattet zu bekommen.
Beitragsermäßigungen bieten die Selbstbehalttarife, bei denen allerdings eine Selbstbeteiligung fällig wird. Dabei kann die Höhe der Selbstbeteiligung selbst gewählt werden.
Verbraucher, die sehr selten krank sind, entscheiden sich für den Beitragsrückerstattungstarif. Dabei erhält der Versicherte eine Rückerstattung der Beiträge, wenn pro Kalenderjahr keinerlei Leistungen beansprucht wurden. Bei allen Tarifen wird eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren eingerichtet. Währenddessen darf die gesetzliche Krankenkasse nicht gewechselt werden. Für die Rückerstattungen gelten bestimmte Höchstgrenzen, die bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen sind. Ebenfalls erfährt man bei der Krankenkasse, welche Ärzte sich welchem Programm angeschlossen haben und welche Wahltarife die Krankenkassen überhaupt anbieten.
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